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Kontaktformular zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine
Kurzbeschreibung
Wenn Sie bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine helfen und Wohnraum im Gebiet der Kommune zur Verfügung stellen können, freuen wir uns über Ihr Unterkunftsangebot. Dies gilt sowohl, wenn Sie eine Wohnung haben, die Sie für die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine anbieten möchten als auch, wenn Sie vorübergehend Menschen bei sich selbst aufnehmen möchten. Bitte nutzen Sie dafür das verlinkte Formular.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Ukrainische Staatangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Deutschland aufhalten. Eine Erlaubnis zu einem weiteren Aufenthalt von längstens 90 Tagen kann bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden.
Um Sozialleistungen oder Krankenversicherungsschutz zu erhalten, ist allerdings eine Registrierung über die zuständigen Ausländerbehörden nötig.
Finden Geflüchtete aus der Ukraine Unterkunft bei Privatpersonen, sollte als erster Schritt am besten immer eine Anmeldung bei der betreffenden Stadt oder Gemeinde erfolgen. Diese kann eine Meldebescheinigung ausstellen, die anschließend eine Registrierung bei der Ausländerbehörde erleichtert. Ist dies nicht möglich, kann eine Registrierung auch direkt erfolgen.
Welche Regelungen gelten, wenn Heimtiere aus der Ukraine mitgebracht werden?
Einige Menschen aus der Ukraine bringen Heimtiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen mit. Der Bund erleichtert in der aktuellen Situation die Einreise-Regeln für diese mitgebrachten Heimtiere. Trotzdem muss unbedingt der Impfschutz der Tiere gegen Tollwut geprüft werden. Darum müssen alle mitgebrachten Tiere beim Veterinäramt erfasst werden.
Das Veterinäramt prüft im Einzelfall, was nötig ist. Dies kann zum Beispiel eine nachträgliche Kennzeichnung mit einem Transponder und eine Tollwutimpfung sein. Es ist möglich, dass das Tier für einige Zeit isoliert gehalten werden muss. Die Tiere werden nicht enteignet und nicht weggenommen!
Tollwutimpfungen können auch durch niedergelassene Tierarztpraxen nachgeholt werden. Damit Halter:innen mit ihren Tieren innerhalb der EU reisen können, empfiehlt sich die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises.
Für die Überprüfung des Gesundheitsstatus bittet das Veterinäramt um Auskunft über das Tier. Es benötigt Kontaktdaten der Halter und Angaben zum Aufenthaltsort.
Wenden Sie sich bei Fragen auch gerne an unsere Kontaktpersonen oder unseren Webauftritt für Geflüchtete aus der Ukraine:
Link auf die Website der Kommune
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Zuständige Einrichtungen
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Ausländerbehörde
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- 52080 Test Ort
- Postfach Test Postfach
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Test Zusatz
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0221 303030-123 - Fax:
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