Online Ausweisen mit dem neuen Personalausweis und dem Servicekonto.NRW
Über das Servicekonto.NRW können Sie sich auch mit Ihrem Personalausweis ausweisen, wenn Sie Online-Dienste der Verwaltung nutzen möchten. Für einige Verwaltungsleistungen ist aufgrund der Sensibilität der beantragten Leistung eine vorherige Authentifizierung mit dem elektronischen Personalausweis erforderlich. Teilweise ist diese Anforderung auch im Gesetzestext festgeschrieben.
Moderne Ausweisdokumente, wie der neue Personalausweis, der elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für EU-Bürgerinnen und Bürger, sind mit einem Computer-Chip ausgestattet. Auf dem Chip sind die Daten, die auch auf dem Ausweis zu sehen sind, gespeichert.
Um sich mit Ihrem Ausweis elektronisch ausweisen zu können, muss die sogenannte Online-Ausweisfunktion des Chips aktiviert sein. Die Freischaltung erfolgt in Ihrer Meldebehörde. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert haben, verfügen Sie auch über eine persönliche, sechsstellige Geheimzahl (PIN). Diese sollten Sie bereithalten.
Um den Chip auszulesen benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder ein geeignetes Kartenlesegerät, das Sie an Ihren Computer anschließen. Auf dem Gerät, das Sie verwenden, muss die »AusweisApp2« des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik installiert sein.
- Zum Download der AusweisApp2: https://www.ausweisapp.bund.de/download
- Übersicht NFC-fähige Smartphones/Tablets: www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete
- Weitere Informationen zur AusweisApp2: https://www.ausweisapp.bund.de/home
So funktioniert das Online-Ausweisen mit dem Servicekonto.NRW
1. Registrieren Sie sich unmittelbar mit Ihrem Ausweis beim Servicekonto.NRW oder hinterlegen Sie ihn nachträglich, indem Sie sich bei Ihrem bestehenden Account einloggen und den Ausweis über die Seite „Meine Authentifizierungsmittel“ hinzufügen.
2. Wenn ein Online-Dienst Sie bittet sich auszuweisen, stellen Sie zunächst die Verbindung zwischen Personalausweis und Smartphone oder Kartenleser her.
3. Wenn Sie einen Kartenleser benutzen, starten Sie jetzt die AusweisApp2.
4. Sie wählen in der Oberfläche des Servicekonto.NRW „Anmelden mit der Online-Ausweisfunktion“ aus
5. Sie können sehen, wer Ihre Daten abfragen möchte und welche Daten übermittelt werden. (Beim Servicekonto.NRW wird hier als anfragende Stelle das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie angezeigt, da das Ministerium Anbieter des Servicekonto.NRW ist.)
6. Sie stimmen durch Eingabe Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN zu.
7. Der Chip im Personalausweis prüft, ob der Anbieter des Online-Dienstes die staatliche Berechtigung zur Abfrage Ihrer Daten hat.
8. Liegt die staatliche Berechtigung vor, werden Ihre Daten übermittelt. Dabei sind Ihre Daten immer durchgehend verschlüsselt.
9. Nach dem Online-Ausweisen können Sie die Verbindung zwischen Personalausweis und Smartphone bzw. Kartenleser trennen.
10. Stimmen Sie nun der Übermittlung Ihrer Daten an den Online-Dienst zu.
11. Ihre Daten werden automatisiert in das Antragsformular eingetragen und müssen von Ihnen nicht ausgefüllt werden.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in den FAQs zum Servicekonto.NRW.