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Geburtsurkunde

Kurzbeschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Man kann jederzeit bei dem Standesamt des Geburtsortes eine Geburtsurkunde anfordern.

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Beschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern.

Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Geburtsurkunde,
  • Internationale Geburtsurkunde,
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister.

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

Geburtsurkunde in eingeschränkter Form:
Darin sind auf Wunsch keine Daten zum Geschlecht, den Eltern oder einer Religionszugehörigkeit enthalten.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist, und gilt nicht als Personenstandsurkunde.

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie,
    online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren).

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und
  • den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin.

Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse nachweisen.

Keine.

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Personenstandsrecht“ https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
  • die Eltern,
  • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder
    der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes - LPartG),
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.  

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
Richten Sie ein formloses Schreiben oder eine Mail an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: Name, Vorname Geburtsdatum und -ort, wenn bekannt Standesamt und Beurkundungsnummer. Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer E-Mail mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.  

Sie können die Ausstellung auch online beantragen. Nutzen Sie hierzu den nebenstehenden Link.

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

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