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Ehefähigkeitszeugnis

Kurzbeschreibung

Für die Eheschließung als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist von der betroffenen Person bei der in ihrem Heimatland hierfür zuständigen Stelle zu beantragen wenn der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder deren Bescheinigungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist zur Eheschließung eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses notwendig; hierfür ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde; der Befreiungsantrag selbst wird vom Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen  

Beschreibung

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist.

Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist.

Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden.

Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

  • gültiger Pass des Heimatstaats
  • Erkundigen Sie sich bezüglich der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch Ihren Heimatstaat bei der für Sie in Deutschland zuständigen Auslandsvertretung Ihres Heimatstaats, zum Beispiel in der Botschaft oder einem Konsulat. 

Gültigkeitsdauer des Ehefähigkeitszeugnisses: 6 Monate (außer es ist eine kürzere Dauer angegeben)

Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten in Deutschland heiraten der Eheschließung steht nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegen  

Verwaltungsgebühr: EUR 40 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.