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Reitkennzeichen und Reitplaketten

Kurzbeschreibung

Antragsstellung von pferdehaltenden Personen für Reitkennzeichen und Reiterplaketten – je Reitkennzeichen werden zwei dazugehörige Reiterplaketten versandt – für das aktuelle Kalenderjahr. Reitkennzeichen und -plaketten werden nach Entrichtung der Gebühren postalisch versandt. In den Folgejahren erhalten Pferdehalter die Reiterplaketen für das Kalenderjahr.

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Beschreibung

Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein.  

Reitkennzeichen und Reiterplaketten werden bei der Kreis- oder Stadtverwaltung erteilt. Wo sie zu beantragen sind, richtet sich nach dem Wohnort der Halterin/des Halters und nicht nach dem Standort des Pferdes. Sollten Sie bereits im Besitz eines Reitkennzeichens aus einem anderen Bundesland sein, so ist Ihr Reitkennzeichen auch in NRW für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.

  • Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000
  • Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) 

Kommunalverwaltung – i.d.R. Umwelt- oder Naturschutzabteilung

Zur Entrichtung der Gebühren i.d.R. 14 Tage

Bei schneller Entrichtung der Gebühren bis zu 48 Stunden

Bei automatischer Verlängerung werden die Reiterplaketten in einigen Kommunalverwaltungen vor Ablauf des Jahres inklusive Rechnung postalisch verschickt. 

  • Antragssteller:In ist die Pferde haltende Person
  • Antragsstellung erfolgt bei der Kommunalverwaltung des Wohnorts der Pferde haltenden Person
  • Für jedes Pferd wird ein Reitkennzeichen benötigt
  • Verlängerung der Aufkleber per Formular („Reiterplaketten“) beantragen
  • Gebühren entrichten
  • Reiterplaketten per Post empfangen

Die Abgabe gemäß § 62 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes beträgt 25 Euro, für Reiterhöfe 75 Euro, je Kennzeichen und Kalenderjahr. Zusätzlich fallen kommunale Verwaltungsgebühren und der postalische Versand an. Die Verwaltungsgebühren können variieren.

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