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Einbürgerung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Ausländer / Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger / deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin.

Sie können u.a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder reisen.

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Beschreibung

Auf diesen Internetseiten erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten.

Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, können Sie zunächst den unter dem Link „Antrag auf Einbürgerung“ vorgeschalteten kostenfreien Quick-Check verwenden oder sich an Ihre zuständige Einbürgerungsstelle wenden.

Unter der Rubrik VORAUSSETZUNGEN werden Ihnen in Abhängigkeit der in Frage kommenden Rechtsgrundlage die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen näher erklärt.

Abhängig von der Art des Antrags finden Sie die jeweiligen Voraussetzungen auf den Seiten der anderen Dienstleistungen.

Das zugehörige Antragsformular finden Sie immer hier.

Hinweis: 

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil).

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers.

Ihre persönliche Vorsprache ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, der mit Ihnen vereinbart wird.

Name Typ Kosten Beschreibung
Einbürgerung Erwachsene Gebuehr zwischen 255,00 und 255,00 EUR Die Einbürgerung kostet für 255,00 Euro.
Einbürgerung Minderjährige Gebuehr zwischen 51,00 und 255,00 EUR Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.

Bei Antragsabgabe ist ein Gebührenvorschuss (rd. 75 % der o.g. Beträge) zu zahlen. Der betreffende Gebührenvorschuss wird im Online-Antrag erhoben.

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Zuständige Einrichtungen