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Tierseuchenverdachtsmeldung
Kurzbeschreibung
- Tierhalter*innen sind verpflichtet bestimmte Tierkrankheiten an die kommunalen Veterinärbehörden zu melden
- Amtstierärztliche Untersuchung durch die Veterinärbehörde
- Ggf. Veranlassung weiterer Schritte durch die Veterinärbehörden.
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Beschreibung
Als Tierhalter*in sind Sie im Zuge der Tierseuchenprävention dazu verpflichtet einen Verdacht auf bestimmte Tierkrankheiten den Veterinärbehörden - mancherorts auch den Ordnungsbehörden - zu melden. Die Kommunalverwaltung nimmt anschließend eine amtstierärztliche Untersuchung vor, um den Verdacht zu bestätigen und unternimmt ggf. weitere Schritte zur Tierseuchenprävention.
Bei einem Tierseuchenverdacht müssen Sie die Veterinärbehörden unverzüglich kontaktieren.
Veterinäramt
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Zuständige Einrichtungen
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Veterinäramt
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- Teststrasse 123
- 52080 Test Ort
- Postfach Test Postfach
- Adresszusatz:
Test Zusatz
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