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Tierseuchenverdachtsmeldung

Kurzbeschreibung

 

  • Tierhalter*innen sind verpflichtet bestimmte Tierkrankheiten an die kommunalen Veterinärbehörden zu melden
  • Amtstierärztliche Untersuchung durch die Veterinärbehörde
  • Ggf. Veranlassung weiterer Schritte durch die Veterinärbehörden.

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Als Tierhalter*in sind Sie im Zuge der Tierseuchenprävention dazu verpflichtet einen Verdacht auf bestimmte Tierkrankheiten den Veterinärbehörden - mancherorts auch den Ordnungsbehörden - zu melden. Die Kommunalverwaltung nimmt anschließend eine amtstierärztliche Untersuchung vor, um den Verdacht zu bestätigen und unternimmt ggf. weitere Schritte zur Tierseuchenprävention.  

Bei einem Tierseuchenverdacht müssen Sie die Veterinärbehörden unverzüglich kontaktieren. 

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

  • Veterinäramt
      • Teststrasse 123
      • 52080 Test Ort
      • Postfach Test Postfach
      • Adresszusatz:
        Test Zusatz