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Betrieb einer Kindertageseinrichtung

Kurzbeschreibung

Sie können den Antrag auf eine Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss. Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

Voraussetzung ist u. a., dass

1. die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte gesichert ist,

2. das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist, insbesondere durch

a. Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und

b. ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung.

 

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

1. Ausweisdokument

2. Stellungnahme des Jugendamtes mit der entsprechenden Platzzuweisung

3. Schutzkonzept nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII: Eine pädagogische Konzeption ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Sie sollte als Grundlage das Leitbild des Trägers als auch die (strukturellen) Rahmenbedingungen der Einrichtung wiedergeben. Zudem beschreibt sie die inhaltlich-fachliche Ausrichtung und bietet damit Anlass und Grundlage für die fachliche Weiterentwicklung.

4. Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB VIII (entbehrlich, wenn im Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII auf besondere Schutzbedürfnisse von Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen abgestellt wird)

5. Angaben zum Raumprogramm (Beschreibung der räumlichen Situation und vermaßte Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept, sowie ein Lageplan des Gebäudes)

6. Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern)

7. Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht inklusive Brandschutzkonzept

8. Personalbogen über Online-Dienst des Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKFFI - kibiz.web)

Es sind keine Fristen zu beachten. Vor Erteilung der Betriebserlaubnis dürfen Sie den Betrieb der Kindertageseinrichtung nicht aufnehmen.

Die Erteilung einer Betriebserlaubnis setzt voraus, dass der Träger das Wohl der Kinder und Jugendlichen und ihre Betreuung durch

1. bauliche,

2. personelle,

3. sowie pädagogisch-fachliche Mindeststandards gewährleistet.

Es können Gebühren anfallen.