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Wohngeld

Kurzbeschreibung

Das Wohngeld ist ein für die Kosten der Wohnung bereitgestellter Zuschuss, den es entweder in Form eines Mietzuschusses oder eines Lastenzuschusses gibt. Sie können diesen Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im MHKBD NRW Portal.

Beschreibung

Gem. § 26 SGB I 1 kann nach dem Wohngeldrecht als Zuschuss zur Miete oder als Zuschuss zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum Wohngeld in Anspruch genommen werden. 

 

§ 26 SGB 

WoGG

  • Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld
  • Scan oder Foto des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Ausweisdokumentes des Antragsstellers
  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen, Rentenbescheid etc.)
  • Mietvertrag und Nachweis der Überweisung der Miete
  • Verdienstbescheinigung
  • Kontoauszüge
  • Studienbescheinigung