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Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

Kurzbeschreibung

Für die Nutzung (Bebauung) eines Grundstücks ist in der Regel der Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz erforderlich. Der Anschluss an das Trinkwassernetz erfolgt üblicherweise über den örtlichen Wasserversorger (Wasserwerke, Stadtwerke, Wasserversorger, Zweckverbände, etc.). Insbesondere im ländlichen Bereich gibt es daneben auch die Eigenversorgung über eigene Trinkwasserbrunnen.

Beschreibung

Der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung ist Teil der für die Erschließung erforderlichen technische Infrastruktur (neben Strom, Gas und Abwasser, Telekommunikation/TV). Neben der Versorgung der Grundstücke mit Trinkwasser dient das öffentliche Trinkwassernetz insbesondere im städtischen Raum auch zur Sicherung der Löschwasserversorgung.

Die öffentliche Trinkwasserversorgung fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Diese haben die daraus resultierenden Aufgaben zumeist an kommunale Unternehmen, öffentlich-private Partnerschaften, Zweckverbände oder privatwirtschaftliche Unternehmen übertragen. In wenigen Fällen sind es Kommune, die dieser Aufgabe wahrnehmen.

In dünn besiedelten Räumen dienen eigene Trinkwasserbrunnen der Versorgung des Grundstückes mit Trinkwasser.

Baugesetzbuch, Landesbauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz

Lageplan (Katasteramt) des Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen

Grundrissplan mit Einzeichnung des Hausanschlussraums

Kosten

Abhängig von der Höhe der jeweiligen Gebühren des Netzbetreibers

Zahlungsarten

In der Regel ergeht ein Bescheid/Rechnung durch das Versorgungsunternehmen.

Anschlusserfordernis sollte gegeben sein:

  • Geplante Bebauung
  • Anstehende Nutzung

Die Beantragung des Trinkwasseranschlusses erfolgt direkt beim Wasserversorgungsunternehmen (persönlich, telefonisch, online), sofern das anzuschließende Grundstück in der Nähe eines vorhandenen Wassernetzes liegt. Welches Unternehmen für die Wasserversorgung zuständig ist, kann in der Regel bei der Kommune erfragt werden. Prüfung und Terminierung durch Netzbetreiber (in der Regel durch von ihm beauftragte Firmen)

Das Versorgungsunternehmen prüft den Antrag und teilt das weitere Vorgehen sowie die entstehenden Anschlusskosten mit.

Die eigentliche bauliche Herstellung des Anschlusses vor Ort erfolgt durch einen qualifizierten Installationsbetrieb, der vom Grundstückseigentümer zu zahlen ist.

Zuständige Kontaktpersonen