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Familienpass

Kurzbeschreibung

Als Familie mit Kindern können Sie in einigen Kommunen einen Familienpass beantragen. Dieser unterstützt Sie und Ihre Kinder bei der Nutzung von Freizeitangeboten und über Rabatte beim Einkauf

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Der Familienpass wird von einigen Kommunen als freiwillige Leistung für Familien mit Kindern angeboten.

Der Familienpass bietet Ihnen und Ihren Kindern finanzielle Vorteile. So können Sie mit dem Familienpass beispielsweise Ermäßigungen für Freizeitangebote von regionalen Partnerunternehmen und öffentliche Einrichtungen erhalten. Dies können beispielsweise Bibliotheken, Musikschulen, Zoos oder Schwimmbäder sein. Zudem können Sie von Rabatten beim Einkauf bei Partnerunternehmen und öffentlichen Einrichtungen profitieren. Die genauen Ermäßigungen und Vergünstigungen können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

Ziel des Familienpasses ist es, Familien mit Kindern zu unterstützen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen. In einigen Kommunen wird die Familienkarte ausschließlich für einkommensschwache Familien ausgestellt. In diesem Fall muss das Familieneinkommen unter der kommunal festgeschriebenen Einkommensgrenze liegen.

Der Familienpass ist eine freiwillige Leistung, die nicht von jeder Kommune angeboten wird. Sie können in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, beantragen. Je nach Kommune können Sie den Antrag zum Beispiel im Sozialamt, Familienbüro oder Bürgercenter stellen.

Kommunale Satzung der jeweiligen Kommune

 

Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
  • Einige Kommunen bieten den Familienpass einkommensabhängig an. In diesem Fall sind Nachweise über das monatliche Einkommen und die monatlichen Belastungen erforderlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vor Antragstellung mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Bürgerbüro, Sozialamt

Gültigkeitsdauer: bis das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat

  • sofortige Ausstellung nach Prüfung des Antrags
  • Bei Beantragung zusammen mit dem Wohngeld etwa 6-8 Wochen

Auf der Webseite der jeweiligen Kommune

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
  • Sie haben minderjährige Kinder, die in Ihrem Haushalt leben

In einigen Kommunen: Das Einkommen Ihrer Familie liegt unter einer bestimmten Einkommensgrenze

  • Sie informieren sich, ob der Familienpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle
  • Ihre Angaben werden überprüft und der Familienpass wird erstellt.
  • Sie erhalten den Familienpass persönlich oder per Post.bearbe

Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.

 

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Keine

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