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Anmeldung an einer Musikschule

Kurzbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit sich an einer Musikschule anzumelden und dort das Kurs- und Instrumenteangebot in Form von Musikunterricht zu nutzen.   

Beschreibung

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind. Über einen digitalen Antragsassistenten haben Sie die Möglichkeit, sich an einer öffentlichen Musikschule einzuschreiben. Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung durch die Musikschule. Ein Unterrichtsvertrag kommt erst nach erfolgter Terminabsprache, Einteilung und Zusendung der Aufnahmebestätigung durch die Musikschule zustande. In der Regel legt die Musikschule die Lehrkraft fest.

Ggf. Nachweise von Vorkenntnissen
Ggf. Nachweise von Leistungsempfang

Die öffentliche, Städtische Musikschule

Es gibt unterschiedliche Anmeldefristen die je nach Musikschule variieren.

Abhängig von der jeweiligen Musikschule und der Nachfrage für ein bestimmtes Kursangebot.

  • Homepage der Musikschule
  • Homepage der Gemeinde
  • regionale Musikverbünde
  • Webseiten des Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e.V.

Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten.

Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.

Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.

Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten.

  • Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
  • Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
  • Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
  • Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.

Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.  

  • Link zum Onlineformular/ Dienst
  • Onlineverfahren möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.

Das Schulgeld kann auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Die Gebührensatzung regelt die Möglichkeit von Ermäßigungen: so können mehrere Kinder derselben Familie, allgemein förderfähige Familien oder Empfänger:innen von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII in den Genuss einer Ermäßigung kommen,  sofern der Beleg bei Antragserstellung vorliegt.