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Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum (Wohnraum-ID)

Kurzbeschreibung

In Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten kann die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Erlass einer Satzung unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Um die Kurzzeitvermietung von Wohnraum zu regeln, wurde eine Anzeige- und Registrierungspflicht für die Anbieter von Wohnraum eingeführt und ein automatisiertes Verfahren zur Erteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer durch das Land NRW den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Beschreibung

Unter Zweckentfremdung versteht man die Nutzung des Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken. Ausprägungen sind Leerstand, Umnutzung zu Gewerbezwecken, Abriss oder die Kurzzeitvermietung von Wohnraum.

Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz vom 23. Juni 2021 wurden zur Kurzzeitvermietung folgende Neuregelungen erlassen:

  • Kurzzeitvermietung von Haupt- und Nebenwohnungen: Eine Nutzung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung ist nur dann genehmigungspflichtig, wenn dies für mehr als 3 Monate (beziehungsweise längstens 90 Tage, pro Kalenderjahr) geschieht.

 

  • Für Wohnraum, den Studierende angemietet haben, gilt: Genehmigungspflichtig ist in diesem Fall eine Nutzung für Zwecke der Kurzzeitvermietung für mehr als 6 Monate (beziehungsweise längstens 180 Tage), pro Kalenderjahr.

 

  • Auch eine genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung ist ab dem ersten Tag anzeigepflichtig, das heißt, die Nutzung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung für längstens 90 Tage/Kalenderjahr muss vor Beginn der Gemeinde angezeigt werden.

 

  • Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW) 
  • Kommunale Wohnraumschutzsatzung
  • Studierende müssen eine Studiennachweis und einen Mietvertrag vorlegen

Amt für Wohnungswesen 

  • Keine
  • Kommunal unterschiedlich
  • Verstöße gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bis zu 500.000 € geahndet werden können.
  • Die Kurzzeitvermietung ist für die genannten Zeiten genehmigungsfrei möglich.
  • Danach wird sie genehmigungspflichtig. Die Genehmigung einer Zweckentfremdung ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen.
  • Die Wohnraum-Identitätsnummer wird automatisiert kostenfrei erteilt, wenn sie für den genehmigungsfreien Zeitraum von 3 Monaten bzw. 6 Monaten für Studierende für die Kurzzeitvermietung genutzt werden soll. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist genehmigungspflichtig.
  • Amt für Wohnungswesen
  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Am 20.05.2022
  • Amt für Wohnungswesen
  • Gebühren können für Genehmigungen nach dem Gebührentarif nach der WohnStVO erhoben werden