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Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum (Wohnraum-ID)
Kurzbeschreibung
In Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten kann die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Erlass einer Satzung unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Um die Kurzzeitvermietung von Wohnraum zu regeln, wurde eine Anzeige- und Registrierungspflicht für die Anbieter von Wohnraum eingeführt und ein automatisiertes Verfahren zur Erteilung einer Wohnraum-Identitätsnummer durch das Land NRW den Kommunen zur Verfügung gestellt.
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Beschreibung
Unter Zweckentfremdung versteht man die Nutzung des Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken. Ausprägungen sind Leerstand, Umnutzung zu Gewerbezwecken, Abriss oder die Kurzzeitvermietung von Wohnraum. Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz vom 23. Juni 2021 wurden zur Kurzzeitvermietung folgende Neuregelungen erlassen:
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- Studierende müssen eine Studiennachweis und einen Mietvertrag vorlegen
Amt für Wohnungswesen
- Keine
- Kommunal unterschiedlich
- Verstöße gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld bis zu 500.000 € geahndet werden können.
- Die Kurzzeitvermietung ist für die genannten Zeiten genehmigungsfrei möglich.
- Danach wird sie genehmigungspflichtig. Die Genehmigung einer Zweckentfremdung ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen.
- Die Wohnraum-Identitätsnummer wird automatisiert kostenfrei erteilt, wenn sie für den genehmigungsfreien Zeitraum von 3 Monaten bzw. 6 Monaten für Studierende für die Kurzzeitvermietung genutzt werden soll. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist genehmigungspflichtig.
- Amt für Wohnungswesen
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- Am 20.05.2022
- Amt für Wohnungswesen
- Gebühren können für Genehmigungen nach dem Gebührentarif nach der WohnStVO erhoben werden