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Ersatzführerschein nach § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung

Kurzbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist, können Sie einen Ersatzführerschein beantragen.

Beschreibung

Einen Ersatzführerschein können Sie aus unterschiedlichen Gründen beantragen. Man unterscheidet dabei einen Ersatzführerschein 

  • wegen Verlust / Diebstahl
  • wegen Beschädigung
  • wegen Namensänderung
  • zur Fahrgastbeförderung


Auf den nachfolgenden Seiten werden für die Ausstellung des Ersatzführerscheines verschiedene Daten abgefragt, die zur Bearbeitung des Antrages erforderlich sind.

Damit die Bearbeitung beschleunigt wird, kann eine sogenannte „Expressbestellung“ erfolgen. Bei Verlust und Diebstahl können sie ergänzend dazu dann auch einen Direktversand beantragen. Bitte beachten Sie, dass für beide Punkte

  • gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die im weiteren Ausfüllprozess abgefragt werden;
  • grundsätzlich Mehrkosten entstehen;
  • gegen Ende des Ausfüllprozesses anzugeben sind.

 

Folgende Informationen gelten bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins.

  • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden und einen Ersatzführerschein beantragen.
  • Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten. Diese ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins aber nicht zwingend erforderlich.
  • Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein beantragt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

Für alle oben angegebenen Optionen benötigen Sie mindestens folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass in Kopie
  • Führerschein in Kopie (außer bei Verlust oder Diebstahl)
  • ein biometrisches Passfoto

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.
Sollten Sie aus einem andren Grund einen Ersatzführerschein benötigen, sollten Sie auch dies zeitnah beantragen.

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