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Anliegerbescheinigung
Kurzbeschreibung
Eine Beitragsbescheinigung bzw Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge usw. zu zahlen sind und gegebenenfalls in welcher Höhe.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch Erschließungen wie beispielsweise den Ausbau der Straße Vorteile erhalten. Für diese Investition verlangt die Stadt eine finanzielle Gegenleistung in Form eines Erschließungsbeitrages. Häufig werden für folgende Leistungen die Bescheinigung ausgestellt:
- die öffentliche Trinkwasserversorgung
- die öffentliche Kanalisation
- das örtliche Stromnetz
- die örtliche Gasversorgung
- das Kabelfernsehnetz
- das Telefonnetz
- die öffentlichen Spiel- und Grünflächen
- örtliche Verkehrsnet
Erschließungsbeitragsbescheinigungen sind ein offizieller Nachweis der Gemeinde mit wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück.
Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW)
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
- Um eine Beitragsbescheinigung erteilen zu können, wird eine genaue Lagebezeichnung des Grundstücks benötigt (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer).
- Soweit vorhanden, ist ein Lageplan hilfreich.
- Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers.
Anliegers- und Beitragstellen/Bauämter
Keine
In der Regel 1 bis 2 Wochen
- Für die Austellung einer Anliegerbescheinigung muss ein Eigentümernachweis oder eine Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorlegen.
- Bereiten Sie Unterlagen vor.
- Beantragen Sie den Bescheinigungsantrag schriftlich (formloser Antrag via Mail möglich).
- Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung aus Ihrer Kommune.
- Kommunal zu ergänzen