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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
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Beschreibung
Was versteht man unter einer „Zweitwohnung“?
Jede Wohnung, die jemandem neben seiner Hauptwohnung als Nebenwohnung dient. Hierbei ist es unerheblich, ob sich die erste Wohung (Hauptwohnung) innerhalb oder außerhalb Grevenbroichs befindet.
Wie wird „Wohung“ definiert?
Wohnung im Sinne der Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden kann.
Die Zweitwohnungssteuer gehört, wie zum Beispiel auch die Hundesteuer, zu den so genannten örtlichen Aufwandsteuern. Aufwandsteuer deshalb, weil ein "besonderer Aufwand" besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in NRW können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Die Zweitwohnungssteuer beträgt in der Regel zwischen 10 bis 12 % der jährlichen Nettokaltmiete.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind Personen, die eine faktische Hauptwohnung unterhalten und sich aber mit Nebenwohnung anmelden (z.B. Verheiratete Berufspendler*innen).
- Kommunale Abgabegesetz
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
- Kommunale Satzungsteuer
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:
In der Regel Mietvertrag ausreichend, nur wenn auf Vergleichsmiete geprüft wird, werden weitere Informationen benötigt: Wenn Vergleichsmiete geprüft wird, dann:
|
Steueramt
Keine
Kommunal unterschiedlich
Zweitwohnungssteuer wird erhoben für:
|
Eventuell Meldestatus korrigieren:
- Falls Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen unzutreffend gemeldet sind, sollten Sie Ihren Meldestatus korrigieren.
- Die Entscheidung, ob eine Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Melderechts zu bestimmen ist, trifft die Meldebehörde. Bitte erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt welche Unterlagen für eine Ummeldung benötigt werden.
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
- Füllen Sie den Antrag aus
- Laden Sie die Nachweise hoch
- Warten Sie auf die Antwort der zuständigen Behörde ab
- Reichen ggf. weitere Nachweise ein oder machen Sie weitere Angaben, falls es gefordert wird
- Zahlen Sie Ihren Steuer nach Empfang des Bescheides
OZG-Umsetzungsteam
20.02.2022
Örtliche Steuerämter