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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Kurzbeschreibung

Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen in Ihrem Umfeld? Die vielfältigen Leistungen sollen dabei helfen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Beschreibung

Hinweis: Bei der vorliegenden Leistungsbeschreibung handelt es sich um keinen fachlich freigegebenen Text.

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine Behinderung zu vermeiden oder diese zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder hergestellt werden. Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören zum Beispiel:

  • das Wohnen
  • die Finanzen
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Mobilität 
  • Elternschaft
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den  Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträgern (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachgeordnet. 

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können gegebenenfalls angerechnet werden.  

Die Leistung gliedert sich in NRW in Teilzuständigkeiten der Landschaftsverbände und der Sozialämter.