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Anzeige eines Hausbrunnens

Kurzbeschreibung

Hinweis: Bei der vorliegenden Leistungsbeschreibung handelt es sich um einen fachlich freigegebenen Text aus Niedersachsen.

Sie sind als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung verpflichtet, diesen anzuzeigen.

Beschreibung

Sie haben als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung die Pflicht, diesen anzuzeigen.

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen muss das Wasser aus Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle ist Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die erstmalige Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche technischen Veränderung oder der Übergang des Eigentums anzuzeigen.

Im Anschluss wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden.

§ 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nrn. 2 u. 3 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

URL:
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/__13.html

Keine

Ggf. auf Verlangen des Gesundheitsamtes technische Pläne, Unterlagen über Schutzzonen oder Unterlagen über die Umgebung der Wasserfassungsanlage.

Gesundheitsamt

Sie müssen einen Hausbrunnen vier Wochen vor erstmaliger Inbetriebnahme, Errichtung oder Übergang des Eigentums beim örtlichen Gesundheitsamt anzeigen.

Bisher nicht dem Gesundheitsamt angezeigte Hausbrunnen müssen nachgemeldet werden.

ca. 2 - 4 Wochen

Im Anschluss an die Anzeige wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden. Für die Begehung fallen Gebühren an.

Inhaberschaft eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung

Sie zeigen Ihren Hausbrunnen über das online-Formular an.

Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anzeige.

Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihres Brunnens mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen festlegen.

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.