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Vergnügungsteuer

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in Berlin Spielautomaten in Spielhallen, in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen aufstellen, müssen Sie dafür eine besondere Steuer, die Vergnügungsteuer, bezahlen.

  • Spielautomaten sind Geräte, an denen man bei Einsatz eines Geldbetrags mit der Chance auf einen Geldgewinn oder einen Warengewinn spielen kann.
  • Spielautomaten sind auch Geräte, an denen man bei Einsatz eines Geldbetrags nur zur Unterhaltung ohne Gewinnmöglichkeit spielen kann

Beschreibung

Die Steuer beträgt je Spielautomat und angefangenen Kalendermonat grundsätzlich:

  • 20 Prozent des Bruttospielertrags für Spielautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit,
  • 306,78 Euro für Spielautomaten mit Warengewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen,
  • 25,56 Euro für Spielautomaten mit Warengewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen,
  • 153,39 Euro für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen,
  • 12,78 Euro für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit bei Aufstellung in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereins- und ähnlichen öffentlichen Räumen.
  • Mehr zum Bruttospielertrag finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
  • Schriftliche Anzeige der erstmaligen Aufstellung beim Finanzamt
  • Vergnügungsteuer anmelden
    Die Vergnügungsteuer ist selbst zu berechnen und für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats anzumelden.
  • Öffentlicher Betrieb von Spielautomaten aller Art
    Wer Spielautomaten aufstellt und/oder wer Räume oder Grundstücke gegen Entgelt zur Verfügung stellt, in oder auf denen Spielautomaten aufgestellt werden, muss erste Aufstellungen und endgültige Entfernungen von Spielautomaten innerhalb einer Woche dem für die Vergnügungsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen.