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Gewerbesteuer

Kurzbeschreibung

Für Gewerbebetriebe und Gewerbetreibende die eine Betriebsstätte, eine Zweigniederlassung oder eine Baustelle im Stadtgebiet für mindestens 6 Monate unterhalten, erhebt die Stadt Gewerbesteuer

Es besteht eine Pflicht zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung bei einem Verdienst von über EUR 24.500 im Jahr.

Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde, in der Gewerbesteuer gezahlt wird.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Betreiben Sie ein Gewerbe in Deutschland und verdienen im Jahr damit mehr als 24.500 €, sind Sie verpflichtet bei Ihrem Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben jährlich eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben. Die Übermittlung der Erklärung erfolgt dabei elektronisch. Diese können Sie zum Beispiel über www.Elster.de tätigen. Dabei erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Hamburg ist Land und Gemeinde zugleich. Entscheidend für die Höhe der Gewerbesteuer ist der jeweilige Gewerbeertrag (Gewinn aus Gewerbebetrieb) pro Jahr, welcher dem zuständigen Finanzamt in der Gewerbesteuererklärung mitzuteilen ist.

 

Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1a.

Stadtkasse/kämmerei

  • Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige: Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
  • Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater): Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres

Sie erhalten Ihren Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag in der Regel nach spätestens 10 Wochen, nachdem Sie Ihre Gewerbesteuererklärung abgegeben haben.

Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:

  • Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde; in Hamburg zeitgleich mit der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages vom Finanzamt.
  • Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

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