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Kampfmittelprüfung und -beseitigung
Kurzbeschreibung
- Antrag auf Kampfmitteluntersuchung
- Überprüfung der Fläche vor Ort für den Nachweis der Kampfmittelfreiheit
- Untersuchung bei Hinweisen aus einer Luftbildauswertung
Beschreibung
Liefert die Luftbildauswertung Hinweise auf Kampfmittel in der von Ihnen angefragten Fläche, sind weitere Maßnahmen notwendig, um diese Hinweise auszuräumen. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ergibt sich aus der individuellen Luftbildauswertung in Verbindung mit dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben.
Für die entsprechende Maßnahme, die Ihnen die zuständige örtliche Ordnungsbehörde im Ergebnis der Luftbildauswertung mitteilt, stellen Sie bitte den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei der örtlichen Ordnungsbehörde (die Stadt/Kommune, in der sich das Grundstück befindet).
Die Ordnungsbehörde bearbeitet Ihren Antrag und reicht diesen nach einer individuellen Prüfung ggfs. an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter, damit dieser die Untersuchung vor Ort durchführt. Detailabsprachen zur Überprüfung werden individuell getroffen.
Über das Ergebnis der Überprüfung wird die örtliche Ordnungsbehörde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Kenntnis gesetzt. Nach einer Prüfung wird das Ergebnis der Untersuchung an Sie weitergeleitet oder es werden ggfs. weitere Untersuchungen notwendig.
- 13 BauO NRW
- OBG NRW
- TVV
- Runderlass des Innenministeriums 75-54.01 (Kostenerlass)
- Antragsformular
- Betretungserlaubnis
- Erklärung über Leitungsfreiheit
- Bei Überprüfung einer Fläche oder eines konkreten Verdachts eine Karte mit Kennzeichnung der Fläche
- Bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft: Verwaltungsvereinbarung
- Sicherheits- und Gesundheitsplan bei kontaminierten Flächen
- Ggfs. Kostenübernahmeerklärung bei Mehrkosten
Ordnungsämter
Keine
Ca. 5 Wochen ab Antragstellung bei vorbereiteten Flächen, längere Bearbeitungszeiten können individuell bestehen
Weitere Informationen zum Thema Kampfmittelbeseitigung erhalten Sie auf den Internetseiten der
Bezirksregierung Arnsberg: https://www.bra.nrw.de/recht-ordnung/gefahrenabwehr/kriegsluftbildauswertung-zur-kampfmittelsuche
und Bezirksregierung Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/3b_luftbildauswertung.html
- Für die Fläche liegt eine Luftbildauswertung auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor
- Die Luftbildauswertung hat Hinweise auf Kampfmittel ergeben
- Sie planen Spezialtiefbaumaßnahmen gemäß dem Merkblatt für Baugrundeingriffe
- Der konkrete Beginn der geplanten Maßnahmen steht zum Zeitpunkt der Antragstellung fest
Eine Kampfmitteluntersuchung beantragen Sie mit dem bereitstehenden Formular:
- Laden Sie das Formular online herunter oder nutzen Sie das Online-Formular.
- Der Vordruck soll digital ausgefüllt werden.
- Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Kommune/Ordnungsbehörde ein, in der die Baumaßnahme stattfinden soll.
- [Eingangsbestätigung mit weiteren Schritten]
Sie erhalten per E-Mail das Ergebnis der Kampfmitteluntersuchung für die gewünschte Fläche/Maßnahme oder Sie erhalten weiterführende Informationen zu Ihrer Anfrage
- Grundsätzlich keine
- vor- und nachbereitende Maßnahmen sowie baubegleitende Maßnahmen (Fläche für die Untersuchung vorbereiten bzw. Zustand nach Überprüfung wiederherstellen)
- Mehrkosten für z.B. abschnittweise Überprüfung
- Kostentragung bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsbehörde
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- Teststrasse 123
- 52080 Test Ort
- Postfach Test Postfach
- Adresszusatz:
Test Zusatz
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