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Antrag auf Einbau eines Wasserzwischenzählers

Kurzbeschreibung

Sie nutzen Frischwasser, welches nachweislich nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet wird?  Hier können Sie zum Nachweis Ihren Wasserzwischenzähler beantragen.

Beschreibung

Wassermengen, die nachweislich nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden (sog. Wasserschwundmengen), bleiben auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Schmutzwassermenge unberücksichtigt (z. B. für Garten- oder Teichbewässerung sowie bei landwirtschaftlichen Flächen zur Tränkung der Tiere).

Für den Nachweis von Wasserabzugsmengen ist der Kauf und Einbau eines (oder mehrerer) geeichter Zwischenzähler durch und auf Kosten des Gebührenpflichtigen erforderlich. Die Eichgültigkeit der Zwischenzähler ist zu beachten. Messergebnisse nach Ablauf der Gültigkeit der Eichung werden nicht anerkannt. Der Einbau des Zwischenwasserzählers ist fachgerecht vorzunehmen und wird nach Antragstellung des Gebührenpflichtigen von der Kommune anhand von Fotos und ggf. ohne Ortstermin geprüft, abgenommen und registriert.

Für die Abnahme von Zwischenwasserzählern kann eine Verwaltungsgebühr nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der Verwaltungsgebührensatzung der Kommune erhoben werden.

Die Ablesung der privaten Zähler hat durch den Gebührenpflichtigen jährlich zu erfolgen. Nähere Informationen erteilt die jeweilige zuständige Behörde.

Die entsprechende Gutschrift der Entwässerungsgebühren erfolgt dann über den städtischen Abgabenbescheid. Die Gutschrift wird mit den lfd. Grundbesitzabgaben verrechnet oder erstattet.

Abwassersatzung der jeweiligen Kommune

Nachweis Zählerstand, z.B. durch Lichtbild.

Unterschiedlich von Kommune zu Kommune 

Der Einbau der Messeinrichtungen ist fachgerecht vorzunehmen und nach Antragstellung des Gebührenpflichtigen von der jeweiligen Kommune ggf. geprüft, abgenommen und registriert.

  • Ablesen des Wasserzählers durch die antragstellende Person
  • Erstellung eines Nachweises über den Wasserzählerstand, z. B. durch Fotoaufnahme
  • Übermittlung der Wasserzählerstand mit Nachweis an zuständige Kommune
  • Anschließend prüft die Kommune über Ermäßigung der Schmutzwassergebühr und ggf. wird ein Änderungsbescheid mit den Erstattungen und/oder anfallenden Gebühren oder erstellt.

Jeweils gültiger Gebührentarif nach Verwaltungsgebührensatzung