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Tierschutzanzeige

Kurzbeschreibung

Haben Sie einen Vorfall von Tierquälerei oder nicht artgerechter Tierhaltung beobachtet oder einen begründeten Verdacht, können Sie diese anzeigen. Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechter Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst. Anzeigen können anonym oder mit Angabe persönlicher Daten abgegeben werden.

Beschreibung

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, können Sie hier eine Anzeige erstatten. Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig. Eine Tierschutzanzeige können Sie schriftlich, telefonisch oder online einreichen.

Die Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und Anschrift (bleibt auf Wunsch anonym)
  • Name des Tierhalters und Anschrift
  • Ort der Tierhaltung (unbedingt notwendig, im Außenbereich bitte möglichst genaue Beschreibung der Lage)
  • Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
  • Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls
  • Beweise (Fotos, Videoaufnahmen, Zeichnungen, sofern vorhanden)
  • Zeugen (mit Anschrift)

Auch anonymen Hinweisen gehen wir nach. Allerdings sollten Sie sich dennoch als Zeuge zur Verfügung stellen, insbesondere wenn kein sonstiges Beweismaterial vorliegt.

Veterinäramt

Keine

Diese kann sehr unterschiedlich ausfallen, da sie von der Sachlage des Einzelfalls abhängig ist. Im Durchschnitt eine Woche, bei dringenden Fällen schneller. Meldungen werden jedoch immer am Tag des Einreichens mindestens gesichtet.

Bei Beschwerden über Lärm (z. B. lautes Bellen), Schmutz/Dreck, Gestank von Tieren oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
Bei Wildtieren wenden Sie sich bitte an die untere Jagdbehörde oder die Feuerwehr. Bei Artenschutz-Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Umweltamt. Zuständigkeit für Wildtiere und Artenschutz. Bei akuten Notfällen melden Sie sich bitte telefonisch.

Falls ein entsprechender Vorfall beobachtet wurde oder ein begründeter Verdacht existiert. Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

  • Ort
  • Zeit
  • Art des Vorfalls
  • Ablauf des Vorfalls
  • betroffene Tiere und die zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden
  • beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)

Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft. Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar. Sie können der Anzeige auch Bilder anhängen.

Zuständige Einrichtungen

  • Veterinäramt
      • Teststrasse 123
      • 52080 Test Ort
      • Postfach Test Postfach
      • Adresszusatz:
        Test Zusatz