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Bauleitplanung
Kurzbeschreibung
Hier haben Sie Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Öffentlichkeit - zu der auch Kinder und Jugendliche gehören - kann sich während des Aufstellungsverfahrens, zu einem Bebauungsplan, zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren, auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung, äußern.
Keine
Planungsamt und Bauordnungsamt
Umgehend oder innerhalb von wenigen Tagen
6 Monate bis mehrere Jahre, Richtwert: ca. 1 Jahr
Keine
Regelverfahren (vereinfachtes/beschleunigtes Verfahren abweichend):
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
- Erarbeitung des Plankonzepts
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Überarbeitung des Plankonzepts
- formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Überarbeitung des Plankonzepts
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
Keine
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Keine
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Bauordnungsamt
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- Teststrasse 123
- 52080 Test Ort
- Postfach Test Postfach
- Adresszusatz:
Test Zusatz
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