BIS: Suche und Detail

Grenzgängerkarte

Kurzbeschreibung

Die Grenzgängerkarte ist eine Leistung der Kommune für Mitglieder aus Drittstaaten, die einen rechtmäßigem Aufenthalt in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) haben und im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sind, um eine qualifizierte Beschäftigung oder ein Studium im Bundesgebiet auszuüben.

Beschreibung

Die Grenzgängerkarte ist eine Leistung der Kommune für Mitglieder aus Drittstaaten, die einen rechtmäßigem Aufenthalt in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) haben und im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sind, um eine qualifizierte Beschäftigung oder ein Studium im Bundesgebiet auszuüben.

 

Die Dienstleistung „Grenzgängerkarte“ umfasst zunächst die Antragstellung bei der Ausländerbehörde, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist. Die Antragstellung erfolgt mittels Formblattantrags sowie Einreichung der für die beabsichtigte Tätigkeit notwendigen Unterlagen.

Soweit der/die Antragsteller*in eine unselbstständige Erwerbstätigkeit beabsichtigt, ist ein entsprechendes Arbeitserlaubnisverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit durch die Ausländerbehörde einzuleiten, es sei denn, die Beschäftigung ist nach der Beschäftigungsverordnung zustimmungsfrei. Das Verfahren läuft über ein Onlineverfahren, welches im AZR zur Verfügung gestellt wird und über das die Ausländerbehörde mit der Bundesagentur für Arbeit kommuniziert.

 

Bei einer beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit  sind die in § 21 AufenthG genannten Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit nicht Prüfungsmaßstab für die Erteilung der Grenzgängerkarte.

 

 

 

 

§ 21 AufenthG

Zuständige Einrichtungen