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Verpflichtungserklärung

Kurzbeschreibung

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt eines Drittstaatsangehörigen absichern.

Beschreibung

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann der Verpflichtungsgeber die Kosten für den Lebensunterhalt eines Drittstaatsangehörigen absichern. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht dem Drittstaatsangehörigen so den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. eines Schengenvisums. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbaren Verpflichtungen des Verpflichtungsgebers gegenüber dem Drittstaatsangehörigen. Stattdessen eröffnet die Verpflichtungserklärung staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers aufgewendet werden müssen, bspw. für die Versorgung mit Wohnraum sowie die Versorgung im Krankheitsfalle oder bei Pflegebedürftigkeit. Die Gültigkeitsdauer der Verpflichtungserklärung ist auf fünf Jahre begrenzt, wobei der Zeitraum mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers beginnt. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Die Verpflichtungserklärung wird je nach Wohnsitz des Verpflichtungsgebers gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung abgegeben.
Ziel ist es den Bürger durch die Bereitstellung digitale Lösung den Verwaltungsgang zu ersparen und die Verwaltung durch optimierte Prozesse und entfallende Termine mit dem Verpflichtungsgeber zu entlasten.

Zuständige Einrichtungen