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Altlasten- und Bodenschutzkataster
Kurzbeschreibung
!Es handelt sich hierbei um eine final abgestimmte Leistungsbeschreibung!
Falls Sie wissen möchten, ob auf einem Grundstück Bodenverunreinigungen vorhanden sind oder ein Verdacht auf Altlasten oder mögliche Altablagerungen besteht, können Sie dies durch eine Auskunft aus dem Altlastenkataster erfahren.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Altlastverdachtsflächen sind Grundstücke still gelegter Betriebe/Anlagen (sogenannte Altstandorte) und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte). Altlastverdachtsflächen sind weiterhin Grundstücke stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind(Altablagerungen).
Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht vorgelegt beziehungsweise ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Eine telefonische Beantragung der Auskünfte ist nicht möglich.
Umweltinformationsgesetz (UIG) (insbesondere § 2, § 3, § 8, § 9)
Umweltinformationsgesetz NRW
§10 Landesbodenschutzgesetz NRW
Umweltinformationsgesetz NRW in Verbindung mit Tarifstelle
15c.1 Allgemeiner Gebührentarif (AGT) zur allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung
Landesbodenschutzgesetz NRW
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Eigentümers
Alternativ: Nachweis des berechtigten Interesses
Die Auskunft kann jederzeit erteilt werden.
In der Regel 2-4 Wochen.
https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/bodenschutz-und-altlastenrecht
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Kataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.
Sie müssen eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen, falls Sie nicht Grundstückseigentümer sind.
Alternativ müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Der Bekanntgabe der Informationen stehen keine gesetzlich geschützten Interessen (zum Beispiel Betriebsgeheimnisse) anderer entgegen.
Stellen Sie einen Antrag auf Altlastenauskunft an die zuständige Behörde, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse oder der Vorlage einer Vollmacht wird Ihnen mitgeteilt, ob es eine Kennzeichnung im Kataster und / oder ob es Hinweise auf mögliche Verunreinigungen oder Nutzungseinschränkungen gibt. Hierbei wirdin der Regel auch das nähere Umfeld des angefragten Grundstücks betrachtet. Gegebenenfalls erhalten Sie einen Überblick über die bzw. eine Zusammenfassung der vorliegenden Informationen sowie der Nutzungshistorie, soweit diese Daten bekannt sind. Das Altlastenkataster wird kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert. Insofern stellt eine Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
OFFIZIELL Freigegeben
5,00 - 500,00 € je nach Aufwand