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Melderegisterauskunft - Einfach

Kurzbeschreibung

Die einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Informationen zu der gesuchten Person:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • ist die Person verstorben, wird dies mitgeteilt

Beschreibung

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt. Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt. Die Auskunft kann auch automatisiert erteilt werden.

Zweckbindungsangebot:

Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen Zwecken, bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften, sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen. Soweit Daten zum Zwecke der geschäftsmäßigen Anschriftenermittlung für Dritte erhoben werden, dürfen diese nicht wiederverwendet werden.

Sie müssen sich ausweisen. Sie können sich ausweisen mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem Pass.

Meldebehörde

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum „Meldewesen“ https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderneverwaltung/meldewesen/meldewesen.html

Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können, das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift. Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben. Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
Sprechen Sie im Bürgerbüro vor. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro. 

Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr. Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg. Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

Online-Beantragung: Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen. Nutzen Sie hierfür den nebenstehenden Link.