Identitätsbereich

Antrag auf Ausrichtung von Brauchtumsfeuern



Hinweise und Hilfestellungen

Brauchtumsfeuer, wie zum Beispiel das Osterfeuer oder Martinsfeuer, müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die Meldung dient den Kommunen zur Prüfung, ob von dem Feuer eine Gefahr ausgehen könnte. Nach erfolgreicher Anzeige des Feuers, werden durch das zuständige Amt unterschiedliche, weitere Behörden informiert (zum Beispiel Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei). Die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers stellt eine Ausnahme zum generellen Verbot zum Verbrennen im Freien dar. Hierzu muss ein klarer Bezug zum Brauchtum vorliegen. Dies umfasst ebenfalls einen zeitlichen Bezug. Zum Beispiel sind Osterfeuer nur innerhalb der Osterfeiertage erlaubt. Kommunal können Unterschiede bestehen, wer ein solches Feuer veranstalten darf (zum Beispiel liegt in einzelnen Kommunen ein generelles Verbot für Privathaushalte vor). Örtliche Unterschiede bestehen ebenfalls darin, ob das Feuer für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Brauchtumsfeuer müssen der zuständigen Behörde unter Einhaltung einer Frist vor dem Entzünden formell angezeigt werden. Antragsformulare für die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers werden durch Kommunen teils nur wenige Wochen vor dem entsprechenden Brauch, zum Beispiel Ostern, online eingestellt. Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen. Brauchtumsfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel. Es dürfen nur unbehandelte Hölzer, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand einzuhalten. Diesen definiert die Kommune. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen werden. Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet.

Hinweise zum Ausfüllen

Auf den nachfolgenden Seiten werden zunächst grundlegenden Angaben zum Antrag abgefragt. Anschließend geht es um 
  • die antragstellende Person (Einrichtung / Organisation / Verein)
  • die Aufsichtsperson
  • die Örtlichkeit der Veranstaltung mit Angaben zur Feuerstelle
  • Am Ende haben Sie die Möglichkeit Unterlagen beizufügen

Rechtliche Grundlagen

Datenverarbeitung nach Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO

Mit Ihrer Einwilligungserklärung bestätigten Sie: Die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten Behörden dürfen zum Zwecke der Ausführung der betreffenden Gesetze und Bestimmungen in anderen Gesetzen personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist.

Kosten und Gebühren

Die Höhe der Gebühren für Veranstalter ist kommunal festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen beifügen.

  • die Einwilligung des Grundstückseigentümers, wenn Sie nicht der Eigentümer des Grundstücks sind
  • optional ein Lageplan der Feuerstelle